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   BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 179/74   

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https://dejure.org/1975,7314
BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 179/74 (https://dejure.org/1975,7314)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1975 - VIII ZR 179/74 (https://dejure.org/1975,7314)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1975 - VIII ZR 179/74 (https://dejure.org/1975,7314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Pfändungspfandrechts und eines Vermieterpfandrechts - Eigentumserwerb an einer Ladeneinrichtung - Eigentumserwerb unter Abschluss eines Besitzmittlungsverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1976, 153
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1972 - VIII ZR 79/71

    Abschluss eines Kaufvertrages unter Eigentumsvorbehalt - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 179/74
    Auch letzteres genüge nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1973, 141) zu einem Eigentumserwerb des Klägers.

    Die Rechtsprechung, auf die das Berufungsgericht insoweit Bezug nimmt (Senatsurteil vom 8. November 1972 - VIII ZR 79/71 = NJW 1973, 141 = WM 1972, 1447 m.N.), betrifft Fälle, in denen ein Dritter auf Geheiß des Erwerbers Eigentümer werden soll und auf den deshalb vom Veräußerer die Sache unmittelbar übertragen wird.

  • RG, 13.12.1929 - VII 234/29

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Sicherungsübereignungsvertrag als lästiges

    Auszug aus BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 179/74
    Daß ein Eigentumserwerb unter Einschaltung eines Besitzmittlers auf der Erwerberseite auch nach § 929 Satz 1 BGB möglich ist, hat das Reichsgericht bereits früher ausgesprochen (RGZ 127, 23).
  • BGH, 03.03.2017 - V ZR 268/15

    Gewerberaummiete: Berufung des Vermieters auf die zugunsten des Mieters

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bislang offengelassen (Urteil vom 10. Dezember 1975 - VIII ZR 179/74, WM 1976, 153, 154).
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 212/09

    Insolvenzanfechtung: Überweisung der auf das Geschäftskonto des

    Die neben der Einigung notwendige Übergabe (§ 929 BGB) kann auch in der Form stattfinden, dass das zu übereignende Gut einem Besitzmittler des Erwerbers - im Streitfall der Schuldnerin - ausgehändigt wird (BGH, Urt. v. 21. April 1959 - VIII ZR 148/58, NJW 1959, 1536, 1537; v. 10. Dezember 1975 - VIII ZR 179/74, WM 1976, 153, 154).
  • BGH, 07.02.2019 - IX ZR 5/18

    Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei: Übertragung des Eigentums an den Handakten

    Die Würdigung des Berufungsgerichts, wonach das Eigentum der Schuldnerin von dem Beklagten auf der Grundlage einer entsprechenden Einigung durch Übergabe der Handakten auf die Mandanten übertragen wurde (§ 929 Satz 1 BGB), ist, ohne dass es angesichts der unstreitigen tatsächlichen Weitergabe der Akten einer näheren Sachverhaltsklärung bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1975 - VIII ZR 179/74, WM 1976, 153, 154), nicht zu beanstanden.

    Als Alternative konnte eine Übergabe nach § 929 Satz 1, § 868 BGB dadurch geschehen, dass der Beklagte die Akten unter Aufgabe des unmittelbaren Besitzes auf Weisung der Mandanten den diesen durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag verbundenen (§ 675 BGB) neuen Anwälten als Besitzmittler der Mandanten aushändigte (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1975 - VIII ZR 179/74, WM 1976, 153, 154; MünchKomm-BGB/Oechsler, 7. Aufl., § 929 Rn. 56).

  • BFH, 14.05.2013 - VII R 39/11

    Entstehung der Energiesteuer bei Abgabe an einen Nichtberechtigten

    b) Aufgrund dieser Überlegungen kann ein sog. Geheißerwerb nach § 929 Satz 2 BGB, bei dem die Lieferung durch den Veräußerer an einen vom Erwerber benannten Dritten ausreichend sein soll, ohne dass dem Erwerber Besitz vermittelt wird (Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl., § 929 Rz 19; Soergel-Mühl, BGB, 12. Aufl., § 929 Rz 8; zweifelnd, ob ein Geheißerwerb, bei dem der Erwerber Eigentümer werden soll, ohne Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses überhaupt möglich ist: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1975 VIII ZR 179/74, Wertpapier-Mitteilungen 1976, 153), nicht als ausreichend für eine Abgabe i.S. des § 30 Abs. 1 EnergieStG angesehen werden (vgl. zu § 26 Abs. 3 und § 33 Abs. 8 der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, S.  145; Schröer-Schallenberg in Peters/Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, Rz F 50; Peters, Das Verbrauchsteuerrecht, Rz 329a; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Oktober 1988 VII R 17/85, BFH/NV 1989, 464).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04

    Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für

    Für die Übergabe reicht es dabei aus, dass dem Besitzmittler des Erwerbers der unmittelbare Besitz an der Sache eingeräumt wird (BGH, WM 1976, 153; NJW 1986, 1166).
  • OLG Frankfurt, 15.05.1985 - 17 U 53/84

    Veräußerungsketten bei Streckengeschäften; Übergabe der Sache; Geheiß des

    Auch der BGH hat in zwei Entscheidungen ausdrücklich offengelassen, ob außerhalb von Veräußerungsketten die Durchbrechung des Traditionsprinzips hingenommen werden kann (BGH WM 1976, 153; JZ 1978, 104).
  • KG, 06.12.1999 - 22 U 6902/98

    Abgrenzung zwischen Forderungsverkauf (Forfait) und offengelegter

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